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VISAINFORMATIONEN

Die Petition I-526

I-526-Antragszusammenfassung

Form I-526

  • Weist Teilnahmeberechtigung am EB-5-Programm nach
  • Muss eingereicht werden, um ein EB-5-Visum zu erhalten
  • Wird vom Einwanderungsanwalt eingereicht
  • 1.500 USD Einreichgebühr
  • Link zum Formular auf der USCIS-Website

 

Was ist die Petition I-526?

Die I-526 Immigrant Petition by Alien Entrepreneur, die Petition auf Einwanderung eines ausländischen Unternehmers, wird vom EB-5-Investor eingereicht. Er weist damit nach, dass er dabei ist, eine Investition in der erforderlichen Höhe in ein geeignetes EB-5-Projekt vorzunehmen oder dies bereits getan hat. I-526-Petitionen werden üblicherweise von Einwanderungsanwälten für EB-5-Antragsteller vorbereitet. Antragsteller dürfen eine I-526-Petition stellen, nachdem sie die erforderlichen Schritte hin zur Investition in ein akzeptables EB-5-Projekt getätigt haben. Solche Projekte müssen zu einem neuen kommerziellen Unternehmen gehören. In sie investiert der einwandernde Investor entweder direkt oder über ein EB-5-Regionalzentrum, das von der Regierung für die Betreuung von EB-5-Projekten ernannt worden ist.

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine Investition in Höhe von 500.000 USD bis zu 1 Million USD aus legalen Quellen in das neue kommerzielle Unternehmen vorgenommen haben. Welche Summe genau zu investieren ist, richtet sich danach, ob die Investition an einem wirtschaftlich schwachen Standort, einer sogenannten Targeted Employment Area (TEA), getätigt wird oder nicht. Ein Kernziel der Petition I-526 liegt im Nachweis der legalen Herkunft der Kapitalanlage seitens der Antragsteller. Folglich müssen EB-5-Antragsteller nachvollziehbare Belege darüber beibringen, dass die Mittel legal erworben wurden.

Außerdem muss jeder Antragsteller den Nachweis erbringen, dass seine Investition zur Schaffung von 10 Vollzeitjobs (35 oder mehr Arbeitsstunden pro Woche) für mindestens 10 US-Bürger, ständige Einwohner oder andere berechtigte Immigranten führen wird. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der EB-5-Investor eine leitende Funktion für das EB-5-Projekt wahrnehmen wird. Dieser Voraussetzung kann genügt werden durch den Nachweis, dass ein Investor das Stimmrecht im Projekt eines EB-5-Regionalzentrums hat, welches die Rechtsform einer limitierten Partnerschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat.

 

Voraussetzungen für Petition I-526-

Dass er sämtliche Voraussetzungen von Petition I-526 erfüllt hat, kann der Antragsteller mit unterschiedlichen Belegen nachweisen:

 

  • Voraussetzung: Ein EB-5-taugliches Projekt hat/wird die Investition erhalten

    • Nachweise: Satzungen, Fusions- oder Zusammenlegungsvereinbarung, Joint Venture oder Gesellschaftsverträge, Gewerbescheine
  • Voraussetzung: Der entsprechende Betrag wurde in das Projekt investiert

    • Nachweise: Kontoauszüge, Sicherungsvereinbarungen, Schuldverschreibungen, Darlehen oder Hypothekenbriefe, sonstige Nachweise, die den investierten Betrag hinlänglich belegen
  • Voraussetzung: Die Kapitalanlage wurde mit legalen Mitteln erworben (legale Herkunft der Mittel)

    • Nachweise: Steuererklärungen für fünf Jahre, Zahlungsbelege für die Mittel, die aus Bezügen von einem Arbeitgeber stammen, Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen (sofern die Mittel aus dem Handelsgeschäft/Anleihen/Aktien stammen)
  • Voraussetzung: Durch die Investition werden 10 Vollzeitstellen in den USA geschaffen

    • Nachweis: Geschäftsplan
  • Voraussetzung: Der Investor wird in den Managementalltag des Projektes eingebunden oder eine richtungweisende Führungsposition innerhalb des EB-5-Projektes bekleiden

    • Nachweise: Firmenunterlagen, Erklärung und Beschreibung von Pflichten

 

Wer reicht die Petition I-526 ein?

I-526-Petitionen werden üblicherweise von Einwanderungsanwältenausgefüllt. Sie werden an das Service Center der USCIS in Kalifornien geschickt. Die Einreichgebühr für Petition I-526 beträgt 1.500 USD. Gelegentlich verlangt die USCIS weitere Nachweise. In der Regel werden Investoren von der USCIS nach 5 bis 10 Monaten darüber informiert, ob die Petition angenommen oder abgelehnt wurde. Sobald die Petition I-526 vollständig eingereicht ist, kann der EB-5-Antragsteller eine US-Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dazu reicht er den Antrags I-485 auf Statusanpassung ein, sofern er sich bereits als Nichteinwanderer in den Vereinigten Staaten aufhält, oder stellt, falls er sich im Ausland befindet, Antrag DS-230.

 

 

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