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VISAINFORMATIONEN

Arbeitgeberbasierte Visa

Mit einem arbeitgeberbasierten Einwanderungsvisum (EB-Visum) können ausländische Arbeitnehmer und Investoren auf Dauer in die Vereinigten Staaten einwandern. Pro Jahr vergibt das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) ungefähr 140.000 arbeitgeberbasierte Visa an einwandernde Arbeitnehmer und Investoren.

employment based visasAnders als Nichteinwanderungsvisa ermöglichen arbeitgeberbasierte Einwanderungsvisa es dem Antragsteller, eine legale ständige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Nach fünfjährigem Aufenthalt als rechtmäßiger ständiger Einwohner können ausländische Staatsangehörige die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Deshalb können ausländische Arbeitnehmer und Investoren sowie deren Ehepartner und Kinder berechtigt sein, auf Dauer in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten, wenn sie in einer der fünf Kategorien arbeitgeberbasierter Visa antragsberechtigt sind.

Die fünf EB-Visa-Kategorien sind: Erste Priorität (EB-1-Visum), Zweite Priorität (EB-2-Visum), Dritte Priorität (EB-3-Visum), Vierte Priorität (EB-4-Visum), und Fünfte Priorität (EB-5-Visum). Die Bearbeitungszeit für jede dieser Kategorien variiert je nach Fall.

 

Die Kategorien der arbeitgeberbasierten Visa

 

Visakategorie

Berechtigte Arbeitnehmer und Investoren

EB-1A

Arbeitnehmer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

EB-1B

Herausragende ausländische Forscher oder Professoren

EB-1C

Manager und Geschäftsführer multinationaler Firmen, die in die USA versetzt werden

EB-2

• Akademiker mit einer Stelle in den USA
• Arbeitnehmer mit besonderen Fähigkeiten und einem US-Stellenangebot

EB-3

• Fachleute
• Facharbeiter
• ungelernte Arbeiter

EB-4

Spezielle Einwanderer

EB-5

Einwandernde Investoren

 

 

EB-1-Visum

Arbeitgeberbasierte Visa Erster Priorität (EB-1 visas) sind denjenigen vorbehalten, die als „Priority Workers“ anerkannt sind. Die EB-1-Visa werden in drei Untergruppen unterteilt.

  • EB-1A-Visa werden an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet des Sports, der Bildung, Wirtschaft, Kunst oder Wissenschaft vergeben. EB-1A-Antragsteller müssen ausführliche Nachweise beibringen, dass sie für ihre Leistungen und ihr Können hohe Wertschätzung erfahren.
  • EB-1B-Visa sind herausragenden Forschern und Professoren vorbehalten. EB-1B-Antragsteller müssen international anerkannt sein und mindestens drei Jahre Lehr- oder Forschungstätigkeit mitbringen. Sie müssen eine Anstellung in den Vereinigten Staaten anstreben.
  • EB-1C-Visa können von Geschäftsführern oder Managern multinationaler Unternehmen beantragt werden. EB-1C-Antragsteller müssen bei der ausländischen Mutterfirma, Zweigstelle, Filiale oder Tochterfirma des künftigen US-Arbeitgebers in einer leitenden oder geschäftsführenden Funktion beschäftigt gewesen sein, und zwar für mindestens ein Jahr während der letzten drei Jahre vor Antragsstellung.

Auf EB-1-Visa für „Priority Workers“ entfallen 28, 6 Prozent aller arbeitgeberbasierten Visa pro Jahr. Es werden nur selten mehr EB-1-Visa beantragt, als das Kontingent vorsieht, sodass es kaum je zu Rückstellungen kommt.

 

EB-2-Visum

Arbeitgeberbasierte Visa Zweiter Priorität (EB-2-Visa) sind ausländischen Fachleuten mit höheren akademischen Graden, Personen mit besonderen Fähigkeiten und/oder Personen, deren Einwanderung im nationalen Interesse liegt, vorbehalten.

  • Antragsberechtigt für ein EB-2-Visum sind Akademiker mit einem höheren Abschluss oder einem Bakkalaureatsabschluss und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung.
  • Personen mit besonderen Fähigkeiten müssen ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen haben.
  • Ausländer, die von den entsprechenden Nachweisen befreit werden und als Personen von nationalem Interesse einwandern wollen, also den sogenannten National Interest Waiver haben möchten, müssen beweisen, dass ihre Einwanderung in die USA aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder ökonomischem Gebiet der Wirtschaft, Kultur, Bildung oder dem Wohlergehen der Vereinigten Staaten nutzen wird.

Ungefähr 28,6 Prozent der arbeitgeberbasierten Visa sind für Antragsteller von EB-2-Visa reserviert. Anträge aus China und Indien werden in der EB-2-Kategorie nachrangig bearbeitet, weil es hier zu viele Bewerber gibt.

 

EB-3-Visum

Arbeitgeberbasierte Visa Dritter Priorität (EB-3-Visa) stehen ungelernten Arbeitern, Facharbeitern und Fachleuten offen. Die Begriffe sind wie folgt definiert:

  • Fachleute sind Personen, deren Beruf eine mindestens vierjährige Ausbildung an einem College oder einen Universitätsabschluss voraussetzt.
  • Facharbeiter sind Personen mit einer zweijährigen Berufsausbildung oder Berufserfahrung
  • Ungelernte Arbeiter sind Personen, die für nicht-saisonale Tätigkeiten eingesetzt werden, für die weniger als zwei Jahre Ausbildung oder Arbeitserfahrung erforderlich sind .

Alle EB-3-Antragsteller brauchen eine Arbeitserlaubnis des US-Arbeitsministeriums (PERM). Wie für die Kategorien EB-1 und EB-2 sind 28,6 Prozent der arbeitgeberbasierten Visa für EB-3-Visa reserviert. Es gibt für EB-3-Antragsteller erhebliche Wartezeiten.

 

EB-4-Visum

Arbeitgeberbasierte Visa Vierter Priorität (EB-4-Visa) sind speziellen Einwanderern vorbehalten. Die Mehrzahl der Visa wird Mitarbeitern von Kirchen und Glaubensgemeinschaften erteilt. EB-4-Visa gehen aber auch an Rundfunkleute, irakische und afghanische Übersetzer, Mediziner, Militärangehörige, Mitarbeiter internationaler Organisationen, Arbeitnehmer der Panama Canal Company, Iraker, die die Vereinigten Staaten unterstützen, sowie Mitarbeiter der NATO im Ruhestand. Ungefähr 7,1 Prozent aller arbeitgeberbasierten Visa weltweit sind für EB-4-Visa für spezielle Einwanderer reserviert. Bei EB-4-Visa besteht nur eine geringe Nachfrage, und die EB-4-Quote wird selten ausgeschöpft. Tatsächlich werden viele EB-4-Visa gegen Ende des Haushaltsjahres auf andere arbeitgeberbasierte Visakategorien umgeschlüsselt, damit sie nicht verloren gehen.

 

EB-5-Visum

Arbeitgeberbasierte Visa Fünfter Priorität (EB-3-Visa) (EB-5 visas) sind für ausländische Investoren bestimmt. Bewerber für ein EB-5-Visum müssen entweder 900.000 USD oder 1.8 Million USD in ein US-Wirtschaftsunternehmen investieren, das mindestens 10 Vollzeitjobs schafft. Die erforderliche Investitionssumme hängt vom Standort der US-Firma ab, der die Mittel zufließen. EB-5-Investoren haben die Möglichkeit, in sogenannte Regionalzentren zu investieren, die für die Betreuung von EB-5-Projekten von der USCIS ernannt werden. Die USCIS reserviert pro Jahr 10.000 Visa für EB-5-Antragsteller. Von diesem Kontingent sind 3.000 Visa für Ausländer bestimmt, die in ein EB-5-Regionalzentrum investieren.

 

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