+1-800-997-1228
EB-5-GRUNDLAGEN

Internationale Programme für einwandernde Investoren

In vielen Ländern gibt es Programme, die ausländischen Investoren den Aufenthalt gestatten - ähnlich wie das beim EB-5-Visaprogramm der Vereinigten Staaten für einwandernde Investoren der Fall ist. Diese Programme sind darauf gerichtet, den Umfang ausländischer Direktinvestitionen eines Landes zu steigern, indem denjenigen, die zur Tätigung beträchtlicher Anlagen bereit sind, Anreize geboten werden. Die Voraussetzungen dieser Investitionsprogramme für Einwanderer und der den Investoren zugebilligte Niederlassungsstatus sind von Land zu Land unterschiedlich. Einige Länder gewähren ein uneingeschränktes, ständiges Aufenthaltsrecht, wohingegen andere nur eine bedingte Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Zu den Alternativen für das EB-5-Visaprogramm für einwandernde Investoren der USA gehören die Investitionsvisaprogramme anderer Länder rund um den Globus.

Australische Investorenvisa

Australien bietet ausländischen Investoren mit der Kategorie des Investitionsvisums die Möglichkeit einzuwandern. Anders als das EB-5-Programm, das zu einer ständigen Aufenthaltserlaubnis führt, gestatten australische Investorenvisa fremden Einwanderern nur einen auf vier Jahre befristeten vorläufigen Aufenthalt. Danach können Visainhaber noch Visa anderer Kategorien beantragen und möglicherweise so zu einer ständigen Aufenthaltserlaubnis kommen.

Um für ein Investitionsvisum antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller

  • eine Investition in Höhe von 1,5 Millionen AUD in eine australische Firma tätigen, in der sie eine Beteiligungsquote haben
  • Die Investoren müssen unter 45 Jahre alt sein
  • Ein Nettovermögen von 2,25 Millionen AUD haben
  • Englisch auf fachsprachlichem Niveau beherrschen
  • Mindestens drei Jahre Erfahrung in Unternehmensführung mitbringen
  • Eine positive Geschäftsbilanz haben.

Belgischer Wohnsitz durch Investitionen

Investoren könnten an einem Wohnsitz in Belgien interessiert sein, einem Land mit einer hoch entwickelten Infrastruktur mit Airports, Seehäfen, Straßen und Schienen, sowie verschiedenen Steueranreizen.

Um für eine Aufenthaltserlaubnis antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller

  • Persönliche, geschäftliche oder berufliche Beziehungen zu Belgien nachweisen können. Eine Firma zu gründen, in eine existierende belgische Firma zu investieren, oder für eine belgische Firma zu arbeiten sind gute Möglichkeiten, geschäftliche Bindungen aufzubauen.
  • Hochqualifiziert sein oder zum Schlüsselpersonal gehören, Unternehmer oder selbstständig sein
  • Das Stammkapital der Firma muss mindestens 18.600 €betragen, der Antragsteller muss jedoch nicht Anteilseigner der Firma sein
  • Über ein Jahreseinkommen von mindestens 37.712 € als hochqualifizierter Angestellter oder mindestens 62.934 € als Angesteller in einer leitenden Funktion verfügen. Bei Selbstständigen gibt es keine Bedingung eines Mindestgehalts.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zwei bis drei Monate nach Gewährung der Arbeitserlaubnis erteilt. Die Erlaubnis muss jährlich erneuert werden, zumindest in den ersten drei Jahren. Nach deren Ablauf kann eine ständige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.

Der Ehepartner und die Kinder des Antragstellers dürfen sich ebenfalls in Belgien niederlassen. Dies geschieht nach der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis im Verfahren der Familienzusammenführung.

Bulgarisches Programm für einwandernde Investoren

Für Investoren gibt es zwei Möglichkeiten, sich auf das bulgarische Programm für einwandernde Investoren zu bewerben, eine Investition aus eigenen Mitteln, oder eine finanzierte Investition.

Um wegen einer Investition aus Eigenmitteln antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller

  • ein Eigenkapital über 1.000 000 BGN(511.292 €) haben
  • Über fünf Jahre 1.000 000 BGN in ein voll besichertes Anleihenportfolio der Regierung investieren. Am Ende der Fünfjahresfrist erhalten Investoren den vollen Betrag ohne aufgelaufene Zinsen zurück.

Um wegen einer finanzierten Investition antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller

  • ein Eigenkapital über 2.000 000 BGN(&Euro; 1.022 000) haben
  • 180.000 € einzahlen, um damit die Kosten für einen Kredit von einer konzessionierten bulgarischen Bank für die verbliebenen Mittel zu decken, die sich auf 511.292 € summieren. Die Anzahlung wird den Investoren nicht erstattet.

Die Laufzeit beträgt bei beiden Investitionsarten fünf Jahre. Antragsteller dürfen in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben sowie in ihrem Geburtsland keine Vorstrafen haben.

 

Kanadisches Programm für einwandernde Investoren

Ausländische Investoren können eine kanadische Aufenthaltserlaubnis durch das staatliche Programm für einwandernde Investoren erhalten. Im Unterschied zu den Investitionsvisaprogrammen, die viele andere Länder für Einwanderer aufgelegt haben, erhalten Investoren eine ständige Aufenthaltserlaubnis, sobald sie das staatliche Programm für einwandernde Investoren abgeschlossen haben.

Um antragsberechtigt für das Programm zu sein, müssen Investoren

  • Über ein Eigenkapital von mindestens 1,6 Millionen CAD verfügen
  • Zwei Jahre Managementerfahrung mitbringen
  • Eine Investition von 800.000 CAD über fünf Jahre tätigen. Die Investition wird von der Citizenship and Immigration Canada (CIC), der kanadischen Einwanderungsbehörde, verwaltet und für die Förderung des Wirtschaftswachstums in kanadischen Provinzen eingesetzt. Ungefährfünf Jahre und drei Monate nach der Zahlung wird dem Investor die Investitionssumme vollständig und ohne Zinsen zurückerstattet.

Aktuell sieht das staatliche Programm für einwandernde Investoren eine Obergrenze von 700 Anträgen vor. Es gibt einen gewaltigen Überhang an Anträgen für das staatliche Programm für einwandernde Investoren, was zu einer Wartezeit von etwa 12 Jahren bei Neuanträgen geführt hat.

Die Staatsbürgerschaft von Dominica durch das Investitionssprogramm

Wenn es darum geht, in Dominica für eine wirtschaftlich begründete Staatsbürgerschaft zu investieren, haben Investoren zwei Möglichkeiten: Sie können den Antrag für sich allein oder für sich und ihre Familie stellen. Als Einzelantragsteller muss der Investor eine nicht rückerstattungsfähige Investition in Höhe von 100.000 USD tätigen. Als Familienantragsteller muss er je nach Anzahl der Kinder 175.000 USD, 200.000 USD oder 350.000 USD bezahlen.

Um antragsberechtigt für das Investitionsprogramm für die Staatsbürgerschaft von Dominica zu sein, muss der Investor

  • Mindestens 21 Jahre alt sein
  • Einen tadellosen Charakter haben
  • seine Mittel aus legalen Quellen haben und ohne Vorstrafen sein
  • Grundkenntnisse der englischen Sprache besitzen
  • eine an den Minister für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten adressierte Absichtserklärung haben
  • Einen von der Regierung zugelassenen Förderer/Agenten haben.

Die Bearbeitung von Anträgen auf eine wirtschaftlich begründete Staatsbürgerschaft kann zwischen 6 und 14 Monate dauern. Jeder Antragsteller muss sich einer persönlichen Überprüfung unterziehen.

 

Französisches Aufenthaltserlaubnis-Programm

Investoren dürfen sich mit dem Französischen Aufenthaltserlaubnis-Programm 10 Jahre lang in Frankreich aufhalten. Es bestehen keine Voraussetzungen bezüglich früherer Wohnsitze, einer Niederlassung in Frankreich oder der Sprachkenntnisse. Allerdings dürfen Investoren nicht vorbestraft sein und müssen gute Kenntnisse über das Aufenthaltsrecht im französischen Hoheitsgebiet besitzen.

Investoren müssen eine langfristige und nicht-spekulative Anlage mit einer Mindestsumme von 10 Millionen € in Industriebeteiligungen oder geschäftlichen Aktiva in Frankreich tätigen. Die Investition kann persönlich oder durch eine Firma erfolgen, in der der Investor mindestens 30 Prozent des Kapitals besitzt.

 

Deutschlands Visaprogramm für Investoren

Um sich für Deutschlands Visaprogramm für Investoren zu qualifizieren und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller über die finanziellen Mittel und das Potential verfügen, 1 Million € in ein deutsches Projekt zu investieren, durch das 10 neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden. Dieselben Voraussetzungen bezüglich der Investition gelten für selbstständige Unternehmer aufgrund ihres Geschäftsplans.

Antragsteller müssen

  • Einen gültigen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, sowie relevante Unterlagen haben, aus denen ihre Absicht, in Deutschland zu leben, detailliert hervorgeht
  • Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € besitzen
  • Unterlagen beibringen, die belegen, dass sie für die Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende Mittel für ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Familie verfügen

Wenn sie mindestens fünf Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und des sozialen und Rechtssystems besitzen, können sie eine ständige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, Australiens, Neuseelands, Kanadas, der Schweiz, Israels und Japans haben das Recht auf Beantragung einer ständigen Aufenthaltserlaubnis, während sie sich als ‘Besucher’ in Deutschland aufhalten. Staatsangehörige der meisten anderen Länder müssen die Aufenthaltserlaubnis vor ihrer Einreise nach Deutschland beantragt und erhalten haben.

Japanisches Investorenvisum

Um in Frage zu kommen, müssen Antragsteller

  • Eine Investition von mindestens 5 Millionen Yen in Japan tätigen oder bereits einen Geschäftssitz in Japan mit mehr als zwei Vollzeit-Angestellten haben, die Japaner oder legale Einwohner Japans sind. Die Investition ist nicht an die Gründung einer Firma gebunden. Gibt es keine Firma, muss die Investition für den Erwerb von Produkten, Liegenschaften oder Angestelltengehälter, usw. tatsächlich ausgegeben werden 
  • Mehr als drei Jahre Erfahrung in Unternehmensführung mitbringen.

Das Visum gilt für ein oder drei Jahre.

Das niederländische Investitionsprogramm

Investoren können durch eine Mindestkapitalanlage von 27.000 € eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande erhalten.

Um für das niederländische Investitionsprogramm in Frage zu kommen, müssen Antragsteller

  • Jünger als 60 Jahre sein
  • Ist der/die Antragsteller(in) Kaufmann, müssen ihm/ihr mehr als 20 Prozent der Firma gehören, in der er/sie als unabhängige(r) Unternehmer(in) angesehen wird
  • Sofern der/die Unternehmer(in) ein Monatseinkommen von mindestens 1.400 € hat, ist er/sie berechtigt, den Ehe- oder unverheirateten Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren mit in den Antrag aufzunehmen.

 

Neuseeländische Investorenvisa und Investor Plus-Visa

Einwandernde Investoren können eine ständige Aufenthaltserlaubnis Neuseelands entweder durch die Kategorie Investorenvisum oder die Kategorie Investor Plus Visum erhalten.

Um antragsberechtigt zu sein, müssen Investoren

  • 65 Jahre oder jünger sein
  • Mindestens drei Jahre Geschäftserfahrung nachweisen können
  • Die geforderten Kenntnisse der englischen Sprache mitbringen
  • 1,5 Millionen NZD für einen Zeitraum von fünf Jahren über Neuseelands Regierung investieren
  • Nachweisen, dass sie die Absicht und die Eignung haben, sich in Neuseeland niederzulassen

Ausländische Investoren können auch ein neuseeländisches Visum der Kategorie Investor Plus beantragen. Wer ein Investor Plus-Visum beantragt, muss 10 Millionen NZD für einen Zeitraum von drei Jahren investieren. Für Antragsteller eines Investor Plus-Visums bestehen keine Anforderungen bezüglich der Sprachkenntnisse, des Alters oder der Berufserfahrung.

 

Das Goldene Visum - Aufenthaltserlaubnis in Portugal

Einwandernde Investoren können mit einem Goldenen Visum fünf Jahre in Portugal leben. Antragsteller müssen in Portugal insgesamt 500.000 € in Immobilien investieren, einen Kapitaltransfer von mindestens 1 Million € tätigen, oder mit der Investition mindestens 10 Arbeitsstellen schaffen.

Das Goldene Visum erstreckt sich auch auf Angehörige; dies sind Kinder, Ehepartner und abhängige Familienmitglieder. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für den Zeitraum eines Jahres bewilligt und kann anschließend jeweils für zwei Jahre verlängert werden. Nach fünf Jahren kann der Antragsteller eine ständige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Das D-8 Aufenthaltsvisaprogramm Südkoreas

Investoren können ein Geschäftsvisum für Investitionen, bekannt als D-8 Aufenthaltsvisum, beantragen, um in Südkorea zu leben. Dafür müssen Antragsteller in Südkorea eine Firma gründen, die eine Partnerschaft mit einem koreanischen Unternehmen eingeht, und mindestens 100 Millionen Won (94.100 USD) in das kommerzielle Unternehmen investieren.

Südkorea bietet außerdem ein F-5-Visum als ständige Aufenthaltserlaubnis. Dieses Visum steht Investoren, hochqualifizierten Fachleuten und Leitern multinationaler Konzerne offen. Für eine ständige Aufenthaltserlaubnis müssen Antragsteller die vom südkoreanischen Justizministerium festgelegte Mindestkapitalsumme investieren und mindestens fünf Mitarbeiter mit koreanischer Staatsangehörigkeit einstellen.

Antragsteller, die im Besitz eines D-8-Geschäftsvisums sind und die erforderliche Summe in ein kommerzielles Unternehmen investiert haben, können außerdem um ein F-5-Visum ersuchen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ständige Einwohner Koreas sind und mindestens drei Arbeitsplätze geschaffen haben.

Das spanische Aufenthaltsvisum für Investoren

Investoren können über ein spanisches Aufenthaltsvisum zu einem ständigen Wohnsitz in Spanien kommen. Um antragsberechtigt zu sein, müssen Investoren:

  • in Spanien mindestens 500.000 € in Wohnimmobilien investieren
  • Mindestens 18 Jahre alt sein
  • In Spanien oder anderen Aufenthaltsländern keine Vorstrafen haben
  • Für die Zeit des Aufenthalts in Spanien über ausreichende Mittel zum Unterhalt des Antragstellers und dessen unmittelbaren Angehörigen verfügen

Die erstmalige Aufenthaltserlaubnis für den Investor ist für zwei Jahre gültig, nach Ablauf kann der Investor eine Verlängerung für weitere zwei Jahre beantragen. Nach fünf Jahren kann der Investor eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen.

 

Das Visaprogramm der Schweiz

Investoren, die in der Schweiz leben wollen, können einen Antrag im Rahmen des Swiss Resident Program stellen. Kunden müssen mindestens 250.000 USD zur Verfügung haben, wenn sie sich auf das Programm bewerben wollen. Investoren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz, nachdem sie eine pauschale Steuergebühr von mindestens 150.000 CHF (etwa 170.000 USD) und höchstens 1 Million CHF entrichtet haben, je nach dem gewählten Schweizer Kanton. Nach der Zahlung der pauschalen Steuergebühr an den Schweizer Kanton müssen keine Erklärungen zu Einkommen und Vermögen (Inland und Ausland) an die Schweizer Behörden abgegeben werden. Dies ist der hauptsächliche Vorteil einer Einwanderung in die Schweiz gegenüber anderen Ländern mit hohen Steuern.

Um für das Programm in Frage zu kommen, müssen Antragsteller

  • Älter als 18 Jahre sein
  • Dürfen in der Schweiz weder beschäftigt sein noch einem Beruf nachgehen
  • Nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit haben; früher keinen Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben
  • Müssen einen Wohnsitz in der Schweiz gemietet oder gekauft haben
  • zahlreiche Identifikationsdokumente vorlegen, darunter eine Bescheinigung, dass keine Vorstrafen vorliegen, sowie einen einwandfreien Charakter haben

Ungefähr drei bis vier Monate nach Zahlungseingang wird dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.

 

Das britische Kategotie-1-(Investoren)Visum

Einwandernde Investoren können mit einem Kategorie-1-Investorenvisum zu einer Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich kommen. Inhaber von Kategorie-1-Visa behalten den Status für etwa drei Jahre (je nachdem, wo der Antrag gestellt wurde) und müssen einen Verlängerungsantrag stellen, wenn sie weiterhin im Vereinigten Königreich bleiben wollen.

Die Kandidaten müssen über Privatvermögen im Wert von über 2 Millionen £ verfügen, davon 1 Million £ im Vereinigten Königreich. Sie müssen mindestens 750.000 £ im Vereinigten Königreich investieren, und zwar über britische Staatsanleihen oder Aktien- oder Anlagekapital in aktiven britischen Firmen. Wollen sie einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis im Vereinigten Königreich stellen, müssen Visainhaber je nach der Höhe der getätigten Investition zwei, drei oder fünf Jahre dort gelebt haben.

Geben Sie Ihren Kommentar ab

Verwenden Sie ein Facebook Account, um einen Kommentar hinzuzufügen, gemäß