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EB-5-GRUNDLAGEN

Entwicklung des EB-5-Programms

shutterstock_119536138Das Investorenprogramm für Einwanderer, im Allgemeinen als EB-5 bekannt, wurde im Rahmen des Einwanderungsgesetzes von 1990 (IMMACT90) durch den US-Kongress geschaffen. Dieses Gesetz strukturierte das amerikanische Einwanderungssystem erheblich um und führte unter anderem zu Änderungen in Nichteinwanderungsvisa-Kategorien und Abschiebungsregelungen. Außerdem wurden – neben anderen wichtigen Überarbeitungen – die gesetzlichen Einwanderungsbegrenzungen erhöht. Der Kongress schuf das EB-5-Programm, um die US-Wirtschaft anzukurbeln. Dies soll geschehen, indem ausländischen Unternehmern die Möglichkeit gegeben wird, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten, nachdem sie in ein amerikanisches Wirtschaftsunternehmen investiert haben. 1993 gründete der Kongress das Pilotprogramm für ausländische Investoren, um das Interesse am EB-5-Visaprogramm zu stärken. Dieses neue Pilotprogramm schuf EB-5-Regionalzentren. Regionalzentren sind Geschäftsunternehmen, die von United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) eine spezielle Ausweisung erhalten, um EB-5-Investitionen zu verwalten und Arbeitsplätze zu schaffen.

EB-5-Visareformen der 1990er

In den späten 1990ern wurden einige wichtige Überprüfungen des EB-5-Programms durchgeführt. Diese Änderungen wurden veranlasst, nachdem entdeckt worden war, dass die Durchsetzung der Bestimmungen ungenügend war und Betrug im Rahmen der EB-5-Investitionen auftrat. Das Urteil im US-Bezirksgerichtsfall der Vereinigten Staaten gegen O’Connor deckte betrügerische EB-5-Investitionen auf. Das Administrative Appeals Office (AAO), die Berufungsabteilung der USCIS, führte im Jahr 1998 Änderungen an den EB-5-Anforderungen durch. Diese Änderungen verlangten von Investoren den Nachweis, dass die EB-5-Investitionen aus rechtmäßigen Quellen stammen und dass Investoren persönlich an ihrem EB-5-Projekt beteiligt sind. Zudem verbaten sie Kapitalertragsgarantien. Die USCIS versuchte, diese neuen Bestimmungen nachträglich auf frühere EB-5-Fälle anzuwenden. Jedoch erklärte das Urteil im Falle Chang gegen die Vereinigten Staaten diese Methode für rechtswidrig. Die Zahl der EB-5-Antragsteller sank erheblich, nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft getreten waren.

Das AAO versucht sicherzustellen, dass die EB-5-Bestimmungen einheitlich auf alle neuen Anträge angewandt werden. Dementsprechend kam es in den 1990ern zu vier äußerst wichtigen Entscheidungen in der Klagesache Ho, Klagesache Hsiung, Klagesache Izummi und Klagesache Soffici. Diese Präzedenzfälle sind immer noch rechtsverbindlich für aktuelle EB-5-Anträge. Durch diese Entscheidungen kam das AAO zu wichtigen Beschlüssen in Bezug auf Programmanforderungen, einschließlich der Art des Wirtschaftsunternehmens, das EB-5-Investitionen erhalten darf, der Voraussetzungen für rechtmäßige Finanzierungsquellen, und wie die Investition verwaltet werden kann.

EB-5-Visareformen der 2000er

Der Kongress verabschiedete im Jahr 2003 das Gesetz „Basic Pilot Program Extension and Expansion Act“, um das EB-5-Programm neu zu beleben. Dieses Gesetz verlangte vom Government Accounting Office (GAO) die Durchführung einer gründlichen Ermittlung im EB-5-Visaprogramm. Diese Ermittlung offenbarte, dass nur ein Bruchteil der dem EB-5-Programm jährlich zugewiesenen 10.000 Visa tatsächlich gewährt wurde. Diese Entdeckung veranlasste weitere Programmreformen. Zu diesen Reformen gehört die Gründung der Investor and Regional Center Unit (IRCU) im Jahr 2005. Diese Sonderabteilung der USCIS hat Aufsicht über das EB-5-Programm, einschließlich der Abschlussprüfungen von Fällen, Formulargestaltung, Bestimmungsentwicklung und Erstellung von Richtlinien. Die Gründung der IRCU führte zu besseren Bedingungen und erhöhte die Zuverlässigkeit des EB-5-Programms.

Änderungen im EB-5-Regelwerk

Die USCIS veröffentlichte im Jahr 2009 einen überarbeiteten Leitfaden zum EB-5-Regelwerk. Die USCIS zentralisierte die EB-5-Sachbearbeitung im California Service Center (CSC), wohingegen die vorherige Sachbearbeitung an zwei verschiedenen Orten stattgefunden hatte – Kalifornien und Texas. Obwohl das EB-5-Programm noch kein Dauerprogramm ist, wurde es regelmäßig neu genehmigt. 2009 verlängerte Präsident Obama das „EB-5 Immigrant Investor Pilot Program“ bis zum 30. September 2012. Eine daran anschließende erneute dreijährige Verlängerung des „EB-5 Immigrant Investor Pilot Program“ bis 2015 genehmigte Präsident Obama am 28. September 2012.

 

 

Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie bitte
Wie die USCIS das EB-5-Programm verbessern kann“ von Fredrick Voigtmann

 

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