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VISAINFORMATIONEN

Nichteinwanderungsvisum

Was ist ein Nichteinwanderungsvisum?

Millionen Menschen reisen jedes Jahr mit verschiedenen Arten von US-Visa in die Vereinigten Staaten ein. Es gibt zwei allgemeine Arten von US-Visa: Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa. Nichteinwanderungsvisa sind Reisedokumente, die Ausländern erlauben, für einen begrenzten Zeitraum in die USA zu reisen. Ein Einwanderungsvisum hingegen ist eine rechtliche Klassifizierung, die dem Visa-Inhaber erlaubt, dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu wohnen. Welche Art von Visum die Antragsteller in Erwägung ziehen sollten, hängt von ihren Gegebenheiten ab und warum sie in die Vereinigten Staaten einreisen möchten. Unten finden Sie eine Beschreibung der am meisten gebrauchten Nichteinwanderungsvisa.

Besuchervisum

VISITOR VISA

Es gibt mehrere Arten von Nichteinwanderungsvisa, welche es Ausländern ermöglichen, die Vereinigten Staaten für einen vorübergehenden Aufenthalt zu besuchen. Zu den Nichteinwanderungsvisa für Besucher gehören die B-1 und B-2-Visa. B-1-Visa sind Besuchervisa für ausländische Geschäftsreisende, denen erlaubt wird, für einen geschäftlichen Aufenthalt in die USA einzureisen.

 

  • B-1-Visa sind am besten für USA-Reisende gedacht, die Immobilien kaufen, einen Geschäftsvertrag verhandeln, sich mit Geschäftspartnern treffen oder Meetings besuchen.
  • B-2-Visa sind Besuchervisa für Personen, die zum Vergnügen, als Touristen oder für ärztliche Behandlungen in die USA einreisen.

 

Es gibt keine festgelegten Normen für B-1 oder B-2-Visa, und die Höchstdauer ihres Aufenthalts beträgt für gewöhnlich sechs Monate.

Wenn man ein Besuchervisum beantragt, muss das Online-Antragsformular DS-160 für Nichteinwanderungsvisa beim US-Außenministerium eingereicht werden. Antragsteller müssen von einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat interviewt werden und ein aktuelles Foto sowie einen gültigen Reisepass bei sich haben. Interessenten der Besuchervisa müssen zudem nachweisen, dass sie nicht dauerhaft in den Vereinigten Staaten wohnen möchten und planen, nach ihrem Besuch in ihr Heimatland zurückzukehren. Dies wird als Feststellung der Nichteinwanderungsabsicht bezeichnet und muss während des Interviews im Konsulat vom Antragsteller nachgewiesen werden.

 Das Visa Waiver Program

Das Visa Waiver Program (VWP) – ein Programm zur Befreiung von der Visumspflicht – ermöglicht Ausländern, die Vereinigten Staaten für touristische oder geschäftliche Zwecke ohne B-1 oder B-2-Visum 90 Tage oder kürzer zu besuchen. Derzeit sind 37 Länder zum VWP berechtigt.

Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Vereinigtes Königreich.

 

Visa für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen

student and exchange program visa

Die Vereinigten Staaten gewähren F-1, J-1 und M-1-Nichteinwanderungsvisa, welche Ausländern erlauben, als Studenten oder Austauschbesucher in die USA einzureisen. US-Besucher mit F-1, J-1 und M-1-Visa können in der Regel nur für die Dauer ihres Programms in den Vereinigten Staaten bleiben. Allerdings können diesen Visa-Inhabern ggf. Aufenthaltsverlängerungen gewährt werden.

 

F-1-Studentenvisa sind reserviert für Ausländer, die in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, um an einer anerkannten High-School, einem College, einer Universität oder einem Sprachinstitut zu studieren. F-1-Visa-Inhaber müssen Vollzeitstudenten sein und während jedes Semesters einen vollen Stundenplan aufweisen. F-1-Visa-Antragsteller müssen zudem nachweisen, dass sie Verbindungen zu ihrem Heimatland haben, die für den Visa-Inhaber als Motivation dienen, nach Beendigung des Programms nach Hause zurückzukehren. Zu diesen Verbindungen zum Heimatland gehören u.a. Familienbesitz, Berufsaussichten oder die Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation im Heimatland.

J-1-Visa für Teilnehmer an Austauschprogrammen sind für Teilnehmer an Kultur- oder Bildungsaustauschprogrammen gedacht. Zu diesen Programmen gehören Lehrer-, Praktikanten-, Azubi-, Professoren- oder Au-Pair-Programme.

M-1-Visa sind für Interessierte an berufsbezogenen und nichtakademischen Programmen gedacht.

 

Die Antragsteller müssen zunächst in ein qualifiziertes Programm aufgenommen werden, um zu einem F-1, J-1 oder M-1-Visum berechtigt zu sein. Sie müssen sich in das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) eintragen – eine Datenbank, die alle Studenten und Austauschbesucher in den Vereinigten Staaten erfasst.

Für Interessierte am F-1, J-1 oder M-1-Visum sind Interviews im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft in ihrem Heimatland erforderlich. Während dieses Interviews müssen die Antragsteller ihre Nichteinwanderungsabsicht sowie ihre Absicht, das Land nach Ablauf ihres Visums zu verlassen, nachweisen. Die Antragsteller müssen den DS-160 Antrag auf Nichteinwanderungsvisum, ihren Reisepass und ein Foto abgeben, zusammen mit sonstigen Berechtigungsformularen für nichteinwandernde Besucher, welche sich auf ihr spezielles Programm beziehen. Im Allgemeinen müssen Antragsteller für Austauschvisa zudem Bildungsunterlagen (wie z.B. Diplome und SAT- oder GRE-Noten) und Finanzunterlagen vorlegen, welche nachweisen, dass sie in der Lage sind, während ihres Aufenthalts in den USA alle ihre Kosten zu decken.

Angehörige der Besitzer von Studenten- und Austauschprogramm-Visa dürfen die USA mit F-2, J-2 oder M-2-Visa betreten. Zu Angehörigen zählen u.a. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren.

 

Visa für vorübergehend Beschäftigte

temporary worker visa

Ausländer, die für eine festgelegte Zeitspanne Arbeit in den USA suchen, sind ggf. dazu berechtigt, mithilfe eines Nichteinwanderungsvisums für vorübergehend Beschäftigte in die Vereinigten Staaten zu ziehen. Gewöhnlich reichen die Unternehmen, welche ausländische Arbeiter anstellen möchten, die Visa-Anträge für ihre Arbeiter ein. Welches Visum für den Angestellten in Frage kommt, hängt von der Art des Aufenthalts und der Beschäftigung ab.

 

H-1B-Visa sind vorgesehen für Antragsteller mit Fachberufen. Zur H-1B-Visa-Kategorie gehört ein breites Spektrum an Berufen, wie z.B. Mannequins, Forscher der Regierung und Koproduktions-Projektarbeiter des Verteidigungsministeriums.

O-1-Visa sind für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen gedacht in solchen Gebieten wie Kunst, Wissenschaft, Sport, Bildung, Handel und Unterhaltung.

O-2-Visa sind für Arbeiter gedacht, die Inhaber von O-1-Visa zu einer bestimmten Aufführung oder einem beruflichen Event begleiten.

L-1-Visa sind für Manager, Geschäftsführer oder Personal mit Fachwissen gedacht, die von einer ausländischen Niederlassung in eine US-Geschäftsstelle eines US-Unternehmens versetzt werden.

E-1-Visa sind für Arbeiter aus Vertragsländern gedacht, welche in die Vereinigten Staaten reisen, um im Welthandel aktiv zu sein. Zu den Vertragsländern zählen Staaten, mit denen die USA Schifffahrts- und Handelsabkommen unterhalten.

E-2-Visa sind für Personen aus Vertragsländern gedacht, die bedeutende Investitionen in den Vereinigten Staaten getätigt haben.

 

E-1-Vertragsländer

Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Kanada, Chile, China (Taiwan), Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Dänemark, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Honduras, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Korea (Süd), Lettland, Liberia, Luxemburg, Mazedonien (FYROM), Mexiko, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Polen, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, Suriname, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Türkei, Vereinigtes Königreich, Jugoslawien

 

E-2-Vertragsländer

Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Bulgarien, Kamerun, Kanada, Chile, China (Taiwan), Kolumbien, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Costa Rica, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, Ägypten, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Grenada, Honduras, Iran, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Korea (Süd), Kosovo, Kirgistan, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Mazedonien (FYROM), Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Rumänien, Serbien, Senegal, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Surinam, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Jugoslawien

 

 

Obwohl die Anträge – abhängig von der jeweiligen Visakategorie – voneinander abweichen können, befolgen alle Antragsteller von vorübergehenden Beschäftigungsvisa das gleiche allgemeine Antragsverfahren. Arbeitgeber, die vorübergehend Beschäftigte anstellen, müssen einen genehmigten I-129 Nichteinwanderungsantrag von der USCIS besitzen. Vorübergehend Beschäftigte müssen das elektronische Visaformular DS-160 für Nichteinwanderer bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat im Land ihres dauerhaften Wohnsitzes einreichen. Die Antragsteller des temporären Visums müssen zu Interviews in der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat in der Nähe ihres Wohnsitzes erscheinen. Einige der Visakategorien für vorübergehend Beschäftigte erfordern Arbeitsbewilligungen vom Arbeitsministerium, um zu zeigen, dass der Visa-Antragsteller branchenüblichen Lohn erhalten wird.

Unter branchenüblichem Lohn versteht man das Arbeitsentgelt, das ein ähnlich angestellter US-Arbeiter für denselben Job gezahlt bekäme. Durch die Gewährleistung, dass ausländische Arbeiter gerecht bezahlt werden, wird verhindert, dass US-Arbeiter durch ausländische Arbeiter, die einen geringeren Lohn erhalten, ersetzt werden. Die Anforderung eines branchenüblichen Lohns verhindert zudem, dass ausländische Arbeiter ausgebeutet und unterbezahlt werden. Die anfängliche genehmigte Aufenthaltsdauer für vorübergehend Beschäftigte beträgt in der Regel ein bis drei Jahre, obwohl sich dies je nach Kategorie unterscheiden kann. Einige Visakategorien haben festgelegte Zeitspannen fürs Visum (H-1B und L-1) und einige Arten von Visa können unbegrenzt oft verlängert werden (O-1 und E).

 

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