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EB-5-GRUNDLAGEN

I-526-Anforderungen

Von Jen Hermansky
Für Investoren, die eine Green Card durch das EB-5-Visaprogramm erhalten möchten, besteht der erste Schritt aus der Wahl eines Projekts sowie der Tätigung der erforderlichen Investition. Um das EB-5-Visum zu erhalten und sich auf den Weg zur Green Card und Staatsbürgerschaft zu begeben, müssen Sie Formular I-526 – Einwanderungsantrag für ausländische Unternehmer – einreichen, zusammen mit beigefügten Nachweisen, welche die Programmanforderungen der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) unterstützen. Die USCIS bewertet und entscheidet über I-526 Anträge, indem diese Kriterien überprüft werden:

 

1. Es wurde eine Investition in ein neues Wirtschaftsunternehmen getätigt

the requirements of an eb-5 visaAls EB-5-Investor müssen Sie nachweisen, dass Ihre Investition in ein Unternehmen geflossen ist, das “neu” ist.  Ein neues Wirtschaftsunternehmen (new commercial enterprise oder NCE) ist eine profitorientierte Instanz, die nach dem 29. November 1990 entstanden ist und zum Zwecke des rechtmäßigen Geschäftsbetriebs geführt wird, einschließlich – aber ohne Einschränkung auf – Partnerschaften (OHG oder KG), Arbeitsgemeinschaften, Einzelunternehmen, Beteiligungsgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Korporationen oder sonstige Instanzen, die in privatem oder öffentlichem Besitz sein können. Zu dieser Definition gehört ein Wirtschaftsunternehmen (aber keine nicht-gewerbliche Beschäftigung wie z.B. der Betrieb oder Besitz eines persönlichen Wohnsitzes), das aus einer Beteiligungsgesellschaft und seinen 100%igen Tochtergesellschaften besteht, vorausgesetzt, dass jede Gesellschaft einer profitorientierten Beschäftigung nachgeht und einen rechtmäßigen Geschäftsbetrieb vorweist. Im Rahmen des Regionalzentrums ist das neue Wirtschaftsunternehmen der Anlagefonds, in den der Ausländer investiert.  Für gewöhnlich liegt der Anlagefonds in Form einer Kommanditgesellschaft oder GmbH vor.  Im direkten Zusammenhang besteht das neue Wirtschaftsunternehmen aus dem Unternehmen, in das der Ausländer investiert und welches Arbeitsplätze für US-Arbeiter schafft.

 

2.    Die Investition des erforderlichen Kapitalbetrags

Ein EB-5-Antrag muss nachweisen können, dass der Antragsteller das erforderliche Mindestkapital investiert hat. In beiden Zusammenhängen (Investition in ein Regionalzentrum und Direktinvestition) beläuft sich der erforderliche Mindestbetrag auf $500.000, falls das Projekt oder das NCE jeweils in einer Targeted Employment Area (TEA) gelegen ist. Falls das Projekt oder das NCE außerhalb einer Targeted Employment Area liegt, beträgt der Mindestinvestitionsbetrag $1.000.000.

Die USCIS erwartet, dass die Gelder des Investors unwiderruflich ans Unternehmen gebunden sind.  Die Gelder müssen “Risikokapital” sein und vom neuen Wirtschaftsunternehmen verwendet werden, um Arbeitsplätze zu schaffen.

 

3.    Rechtmäßige Kapitalquelle

Geldmittel, die für die EB-5-Investition verwendet werden, müssen rechtmäßig erstanden worden sein.  Der Investor muss alle Quellen der $500.000- oder $1.000.000-Investition angeben und anschließend den Weg dieser Gelder vom Investor im Ausland bis ins neue Wirtschaftsunternehmen aufzeichnen. Übliche Finanzierungsquellen sind Gehaltseinkommen, Ausschüttungen von Unternehmen oder Investitionen, Veräußerung von Grundbesitz, Hypothekenzahlungen für Privatvermögen des Investors oder Geschenke von Dritten.  Falls der Investor ein Geschenk als Finanzierungsquelle erhält, muss der Geschenkgeber die Herkunft seiner Geldmittel, die letztendlich zur Investition führten, vollständig nachweisen.  Geldmittel, die in den Vereinigten Staaten erwirtschaftet oder erhalten wurden, während der Investor keinen gültigen Status hatte, werden nicht als rechtmäßig erworben angesehen.  

 

4.    Aktive Beteiligung im neuen Wirtschaftsunternehmen 

Vom Investor wird erwartet, sich an der Leitung des neuen Wirtschaftsunternehmens zu beteiligen, entweder durch die Führung des Tagesgeschäfts oder durch die Unterstützung bei der Formulierung der Geschäftspolitik des Unternehmens.  Der Investor darf im Hinblick auf die Investition keine rein passive Rolle spielen.  

Im Rahmen des Regionalzentrums haben Investoren in einem EB-5-Unternehmen, das als Kommanditgesellschaft organisiert ist, für gewöhnlich die Rechte und Pflichten, die Kommanditisten gemäß des Limited Partnership Act gewilligt werden. Dasselbe gilt für eine GmbH. Dieser Grad der Beteiligung ist ausreichend für EB-5-Zwecke.  Im Rahmen der Direktinvestition kann der Investor das Unternehmen managen oder die Geschäftspolitik formulieren, indem er als Mitglied des Firmenvorstands agiert oder Stimmrechtskontrolle über das Unternehmen ausübt.

 

5.    Arbeitsplatzschaffung 

Das neue Wirtschaftsunternehmen muss mindestens 10 Vollzeitstellen für berechtigte Angestellte pro EB-5-Investor schaffen.  Im Rahmen der Direktinvestition müssen die 10 entstandenen Jobs ganztägig (35 oder mehr Stunden pro Woche), dauerhaft und für W-2-Angestellte des neuen Wirtschaftsunternehmens sein. Zu dieser Definition gehören nicht der EB-5-Investor, die Familie des Investors (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) oder jegliche nichteinwandernde Ausländer. Falls die Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der I-526 Antragsstellung noch nicht geschaffen worden sind, muss der umfassende Wirtschaftsplan eine vollständige Beschreibung des Einstellungsplans enthalten, um die Stellen zu zeigen, die geschaffen werden und um anzugeben, wann diese Stellen besetzt werden.

Im Rahmen des Regionalzentrums muss der Antrag nachweisen, dass das neue Wirtschaftsunternehmen die gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitsplatzschaffung erfüllt. Um dies nachzuweisen, muss der Antrag erkennen lassen, dass die Investition Vollzeitstellen für mindestens 10 Personen schaffen wird, entweder direkt oder indirekt, durch Einnahmen, die aus Projekten von Regionalzentren stammen. Die Anzahl der indirekten Arbeitsplätze, die durch die Investition eines EB-5-Investors entstanden sind, basiert auf einem Wirtschaftsplan und einer detaillierten Wirtschaftsanalyse.  Der EB-5-Antrag muss Belege enthalten, in Form eines Wirtschaftsberichts, um zu zeigen, dass 10 indirekte Jobs pro Investor des Projekts entstehen werden.

 

Fazit

Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, sollte Antrag I-526 genehmigt werden.  Falls der Investor und seine Familie im Ausland sind, müssen sie Einwanderungsvisa bei einem US-Konsulat im Ausland beantragen.  Wenn sie mit den EB-5-Visa in die Vereinigten Staaten einreisen, werden sie bedingte Daueraufenthaltsberechtigte der USA.  Falls sich der Investor und seine Familie in den USA befinden, sind sie möglicherweise dazu berechtigt, ihren Status auf bedingte Daueraufenthaltsberechtigte zu ändern. Die bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung wird für zwei Jahre gewährt. Am Ende der zwei Jahre müssen der Investor und seine Familie Formular I-829 einreichen, um diese Bedingtheit aufzuheben.  Zu diesem Zeitpunkt muss der Investor nachweisen, dass das neue Wirtschaftsunternehmen und seine Investition während der Zeit der bedingten Daueraufenthaltserlaubnis aufrechterhalten wurden und dass in jener Zeit 10 Jobs geschaffen worden sind.

 

Jen Hermansky ist eine EB-5-Immigrationsanwältin bei Greenberg Traurig, LLP in Philadelphia, Pennsylvania.

 

 

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